Allgemeine Geschäftsbedingungen Betatronics Services AG

1. Auftrags Annahme
Betatronics Services AG erbringt ihre Lieferungen und Leistungen auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Aufträge und Bestellungen werden zu den nachstehenden Bedingungen angenommen und ausgeführt. Der Kunde anerkennt diese mit der Auftragserteilung/Bestellung. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch dann nicht, wenn der Kunde auf solche verweist. Angebote der Betatronics Services AG sind unverbindlich und freibleibend. Bestellungen werden freibleibend entgegengenommen. Der Vertrag mit dem Kunden kommt erst mit dem Empfang der schriftlichen Auftragsbestätigung von Betatronics Services AG bzw. dem Versand der Ware oder der Vereinbarung eines Servicetermins zustande.

2. Preise
Die Preise verstehen sich netto ohne Mehrwertsteuer. Zusätzlich zu den angegebenen Preisen fallen je nach Lieferadresse, Warenmenge und Artikel variierende Versandkosten an.
Den Preisen liegen Währungs-, Kurs- und Einkaufsbedingungen und die geltenden behördlichen Vorschriften am Tag der Bestätigung zugrunde. Betatronics Services AG behält sich eine Anpassung der Preise vor, falls diese Bedingungen zwischen dem Datum der Bestätigung und dem der Lieferung eine Änderung erfahren haben. Die Preise unterliegen einer Toleranz von +/- 2%. Konstruktionsänderungen, die eine Erweiterung der standardmäßigen Ausrüstung bedeuten, berechtigen Betatronics Services AG zu einer entsprechenden Preiserhöhung.
Preisanpassungen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt und berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
Preise, die in Kostenvoranschlägen für Reparaturen, Einbau- und Änderungsarbeiten genannt werden, sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, unverbindlich. Die Berechnung erfolgt aufgrund der tatsächlich anfallenden Kosten zu den jeweils gültigen Ansätzen.

3. Lieferungen
Betatronics Services AG besorgt die Verpackung und die Abfertigung des Kaufgegenstandes nach bestem Wissen und in pflichtgemässem Ermessen, jedoch ohne irgendwelche Verantwortlichkeit, sofern nicht besondere Instruktionen des Kunden vorliegen.
Die Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Kunden, auch wenn franko Domizil Lieferung vereinbart ist. Die angelieferten Sendungen müssen durch den Kunden sofort nach Erhalt auf Vollständigkeit und allfällige Schäden kontrolliert werden. Beanstandungen betreffend Verspätung, Beschädigung oder Verlust sind dem Frachtführer, bzw. Paketdienstleister oder der Transportfirma und Betatronics Services AG unverzüglich zu melden.
Liefertermine sind freibleibend, sofern nicht schriftlich bestätigt. Auch bestätigte Liefertermine verschieben sich entsprechend, wenn Hindernisse auftreten, die Betatronics Services AG trotz gebotener Sorgfalt nicht abwenden kann.
Wenn vereinbarte Zahlungsbedingungen durch den Kunden nicht eingehalten werden, verlängert sich die Lieferfrist mindestens um den Zeitraum des Zahlungsverzuges. Sollten nicht alle bestellten Produkte vorrätig sein, ist Betatronics Services AG zu Teillieferungen berechtigt. Nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung werden Sendungen durch Betatronics Services AG transportversichert. Die Kosten hierfür gehen zu Lasten des Kunden.
Wenn infolge von Ereignissen oder Verhältnissen, die Betatronics Services AG nicht verschuldet hat, Lieferungen auf absehbare Zeit verunmöglicht sind, steht Betatronics Services AG das Recht zu, ohne Schadenersatzpflicht vom Vertrag zurückzutreten.
Lieferverzögerungen, für die Betatronics Services AG kein Verschulden trifft, insbesondere Pandemien und höhere Gewalt, berechtigen den Kunden nicht, die Bestellung zu annullieren oder die Lieferung zurückzuweisen, noch Ersatz direkten oder indirekten Verzugsschaden zu fordern. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Kaufgegenstand das Werk von Betatronics Services AG bzw. das Herstellerwerk verlassen hat oder dem Kunden die Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist, mit Ausnahme von Werkschliessungen durch behördlich angeordnete Quarantäne Massnahmen.

4. Transport-, Verpackungs- und Bearbeitungskosten
Für Lieferungen werden Transport-, Verpackungs- und Bearbeitungskosten zu Selbstkosten verrechnet. Betatronics Services AG kann Expresszuschläge und Kleinmengenzuschläge in Rechnung stellen.
Verpackungen werden nicht zurückgenommen.

5. Übergang von Nutzen und Gefahr
Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit dem Versand der Sache auf den Kunden über. Wird der Versand auf Veranlassung des Kunden oder aus sonstigen Gründen, die Betatronics Services AG nicht zu verantworten hat, verzögert, so geht die Gefahr im ursprünglichen für den Versand vorgesehenen Zeitpunkt über.

6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Sache bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Betatronics Services AG. Vor Übergang des Eigentums ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne die Zustimmung von Betatronics Services AG nicht gestattet. Der Kunde ermächtigt Betatronics Services AG, die Eintragung im amtlichen Register vorzunehmen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen.

7. Zahlungen
Die Rechnungen sind zahlbar ohne Abzüge innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum. Nach Versand der ersten Mahnung oder nach Ablauf einer anderen vereinbarten Zahlungsfrist ist ein Verzugszins von 5% pro Jahr geschuldet.
Betatronics Services AG ist berechtigt, für die erste Mahnung CHF 20.— und ab der zweiten Mahnung CHF 50.-- als pauschalierte Mahnkosten zu berechnen. Fallen zusätzliche Inkassospesen an, so ist Betatronics Services AG berechtigt, diese dem Kunden separat zu verrechnen. Wird der ausstehende Betrag auch nach wiederholter Mahnung nicht bezahlt, kann Betatronics Services AG die Forderung an ein Inkassounternehmen abtreten oder dieses mit der Betreibung der Forderung auf Kosten des Kunden beauftragen. Der Kunde ermächtigt Betatronics Services AG hiermit zur Weitergabe der hierfür relevanten Daten. Eine Verrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist ausgeschlossen, ausser diese seien anerkannt oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen. Bei Zahlungsfristerstreckung oder bei Vereinbarung eines Abzahlungs-, Leasinggeschäftes hat der Kunde den Kaufgegenstand gegen alle Risiken auf eigene Kosten zu versichern. Kann der Kunde den Versicherungsnachweis nicht erbringen, hat Betatronics Services AG das Recht, auf Kosten des Kunden die entsprechenden Versicherungen abzuschließen.
Solange der Kaufgegenstand nicht vollständig bezahlt ist, ist der Kunde verpflichtet, ihn ordentlich zu warten, ihn in tadellosem Zustand zu halten und alles zu unterlassen, was seinen Wert über die normale Abnutzung hinaus mindern könnte. Verfügt der Kunde nicht über qualifiziertes Wartungspersonal (wo notwendig Autorisierung durch Hersteller erforderlich), erfolgt die Wartung der Sache zu Lasten des Kunden durch Betatronics Services AG oder ihres Beauftragten.
Ist ein Abzahlungsgeschäft vereinbart und befindet sich der Kunde mit Teilzahlungen im Verzug, so hat Betatronics Services AG das Recht, den Restkaufpreis in einer einmaligen Zahlung zu fordern. Bei Eintritt der Zahlungsunfähigkeit des Kunden oder bei Gefährdung der Zahlung durch Verschlechterung seiner Vermögenslage ist Betatronics Services AG berechtigt, Sicherstellung zu verlangen oder gem. Ziff. 14 mit den Rechtsfolgen wie beim Zahlungsverzug vom Vertrag zurückzutreten bzw. auf die weitere Erfüllung zu verzichten. Betatronics Services AG behält sich weitergehende Ansprüche gegenüber dem Kunden vor.

8. Installation von Anlagen
Beim Kauf von Anlagen ist der Kunde verpflichtet, auf eigene Kosten rechtzeitig für die Bereitstellung der für die Montage der Maschinen notwendigen Installationen und Räume zu sorgen. Er stellt die erforderlichen Hilfskräfte und Geräte. Wegen ungenügender Vorbereitung entstehende Wartezeiten und Zusatzkosten der Montage gehen zu Lasten des Kunden. Sofern für das Zubringen der Maschinen in den Betrieb des Kunden technische Hilfsmittel (z.B. Gabelstapler, Kran) notwendig sein sollten, gehen diese zusätzlichen Kosten zu seinen Lasten. Betatronics Services AG stellt die Monteure zu den vereinbarten Bedingungen zur Verfügung (exklusive Hilfskräfte).

9. Beanstandungen
Der Kunde ist verpflichtet, die Sache umgehend nach Ablieferung bzw. die Erfüllung der erbrachten Dienstleistungen unmittelbar nach Abschluss zu prüfen und, falls Mängel vorhanden sind, diese Betatronics Services AG sofort schriftlich und detailliert mitzuteilen. Andernfalls gilt die Sache oder Leistung als genehmigt und der Kunde ist von Beanstandungen ausgeschlossen, soweit es sich nicht um Mängel handelt, die bei ordnungsgemässer und fachmännischer Prüfung nicht erkennbar waren. Sind Abnahmeprüfungen vorgesehen und werden diese aus Gründen, die Betatronics Services AG nicht zu vertreten hat, innert nützlicher Frist nicht durchgeführt, so gelten die mit diesen Prüfungen festzustellenden Eigenschaften als vorhanden.
Ergeben sich später Mängel, so muss die Anzeige sofort in schriftlicher Form (Einschreiben) nach der Entdeckung erfolgen, ansonsten die Sache oder Leistung auch hinsichtlich dieser Mängel als genehmigt gilt.
Erweist sich die Lieferung bzw. die erbrachte Dienstleistung zu irgendeinem Zeitpunkt als nicht der Vereinbarung entsprechend, so hat der Besteller Betatronics Services AG umgehend Gelegenheit zur Behebung der Mängel zu geben, sofern noch Garantie gemäss den nachstehenden Bestimmungen besteht.
Beanstandungen irgendwelcher Art berechtigen den Besteller nicht, die Annahme der Lieferung bzw. der erbrachten Dienstleistung zu verweigern.

10. Gewährleistung und Garantie
Jegliche Gewährleistung wird wegbedungen. Betatronics Services AG gewährt jedoch eine sechsmonatige Garantie, ausgenommen davon sind Verschleissteile wie Druckköpfe oder weitere durch den Hersteller definierte Verschleissteile. Die Garantiefrist wird vom Tage der Lieferung bzw. der Lieferbereitschaft an gerechnet. Mit Ablauf dieser Garantiefrist erlischt jegliche Garantie der Betatronics Services AG und es verjähren jegliche Klagerechte des Kunden.
Die Garantie ist beschränkt auf die kostenlose Reparatur schadhafter Teile nach Wahl von Betatronics Services AG vor Ort, im Werk von Betatronics Services AG oder im Herstellerwerk bzw. auf den kostenlosen Ersatz unbrauchbarer Teile. Die unbrauchbaren Teile sind Betatronics Services AG zur Verfügung zu stellen. Nicht von der Garantie erfasst sind Arbeits- und Reisezeit sowie Reise- und Übernachtungsspesen von Mitarbeitern oder Beauftragten von Betatronics Services AG bei Reparaturen am Domizil des Kunden bzw. dem Standort der Maschine. Jede weitergehende Garantie, Haftung oder Leistung wird wegbedungen.
Verweigerung der Annahme, Geltendmachung von jeglichem Schadenersatz (insb. Auch Erstattung von Ausfallkosten sowie sonstiger Folgeschäden), Kaufpreisminderung, Rücktritt vom Vertrag, Annullierung der Bestellung oder irgendeine andere Art der Rückgängigmachung des Lieferungs- oder Dienstleistungsvertrages oder der Rückgabe der Waren sind für den Kunden ausgeschlossen. Garantieleistungen sind ausgeschlossen, wenn der Kunde, falls ein Mangel aufgetreten ist, Betatronics Services AG nicht umgehend Anzeige erstattet oder nicht sofort alle geeigneten Massnahmen zur Schadensminderung trifft und Betatronics Services AG Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben. Für weitere Mängel, insbesondere infolge natürlicher Abnutzung, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneten Aufstellungsorts, unrichtiger Behandlung und Wartung oder unsachgemässen Einbaus der gelieferten Gegenstände, haftet Betatronics Services AG nicht.
Voraussetzung für Garantieleistungen durch Betatronics Services AG ist die Erfüllung aller dem Kunden obliegenden Vertrags- und Zahlungsbedingungen.
Die Garantie erlischt, wenn der Käufer dem Verkäufer den gelieferten Gegenstand nicht innerhalb der Garantiezeit zur Prüfung und Behebung erkannter Mängel während einer angemessenen Frist zur Verfügung stellt oder wenn der Käufer ohne die schriftliche Einwilligung des Verkäufers Änderungen an Maschinen und Zubehörteilen oder Reparaturen vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt. Betatronics Services AG ist berechtigt, jederzeit die ihr von einem Dritten bezüglich des Vertragsgegenstandes zustehende Gewährleistung oder Garantie mit befreiender Wirkung hinsichtlich der an den Kunden gewährten Garantie abzutreten, so dass der Kunde seine Rechte direkt bei dem Dritten geltend macht. Ein Anspruch des Kunden hierauf besteht indes nicht.
Für die Erbringung von Service- und sonstigen Dienstleistungen verpflichtet sich Betatronics Services AG zur fachgerechten Ausführung. Betatronics Services AG haftet jedoch nur für ihre Fachleute und nicht für Arbeiten, die weder mit der Lieferung noch dem Kundendienst- bzw. dem Instruktions- oder sonst wie konkret verabredeten Auftrag in direktem Zusammenhang stehen oder die vom Kunden ohne vorgängige schriftliche Verabredung erst am Einsatzort veranlasst werden. Im Falle mangelhafter Dienstleistungen obliegt dem Kunden die Beweispflicht. Bei Vorliegen eines nachgewiesenen Fehlers und vertragsgerechter Beanstandung innert der Garantiefrist leistet Betatronics Services AG baldmöglichst kostenlose Nachbesserung. Leistungen, die zusätzlich zu den erforderlichen kostenlosen Nachbesserungen erfolgen, werden normal berechnet.
Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Schadenersatz und auf Erstattung von Ausfallkosten sowie sonstiger Folgeschäden sind ausgeschlossen. Erweist sich die Erbringung einer Garantieleistung für Betatronics Services AG als unverhältnismässig oder nicht zielführend, so ist Betatronics Services AG berechtigt, stattdessen die Wertminderung zu erstatten oder vom Vertrag ohne Schadenersatzpflicht zurückzutreten.
Abweichungen von diesen Garantiebestimmungen (z.B. längere Garantiedauer, enthaltene Leistungen) benötigen der Schriftform. Mündliche Absprachen besitzen keine Gültigkeit.

11. Haftungsbeschränkung
Jegliche Schadenersatzansprüche gegen Betatronics Services AG und ihre Erfüllungsgehilfen oder Unterbeauftragte, insb. aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Vorbehalten bleiben die zwingenden Vorschriften des Produktehaftpflichtgesetzes. Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jede Haftung abgelehnt.

12. Technische Unterlagen
Die von Betatronics Services AG abgegebenen technischen Unterlagen wie Prospekte, Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen und dergleichen, und die darin enthaltenen technischen Daten sind, falls sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden, nur annähernd massgebend. Allfällige Änderungen bleiben Betatronics Services AG jederzeit vorbehalten.
Sämtliche Unterlagen zu Angeboten, die nicht zu einer Bestellung führen, sind Betatronics Services AG auf Verlangen zurückzugeben.

13. Urheberrechte und geistiges Eigentum
Technische Unterlagen und Dokumentationen sind vom Kunden vertraulich zu behandeln. Sie bleiben geistiges Eigentum von Betatronics Services AG oder des durch sie vertretenen Lieferanten. Diese Unterlagen dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung von Betatronics Services AG kopiert, vervielfältigt und Dritten in irgendeiner Weise zur Kenntnis gebracht werden. Jeder Missbrauch ist ausdrücklich untersagt.
Bestehende Schutzrechte für Vertragsobjekte sind vom Kunden unbedingt zu beachten. Jede Nachahmung oder Vervielfältigung ist untersagt.

14. Rücktritt vom Vertrag
Nach Vertragsabschluss bekanntgewordene finanzielle Schwierigkeiten des Kunden oder über den Kunden erhaltene unbefriedigende Kreditauskünfte berechtigen Betatronics Services AG, Vorauszahlungen oder Zahlungsgarantien zu verlangen. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug oder leistet er eine Vorauszahlung oder Zahlungsgarantie gem. vorstehender Bestimmung nicht zeitgerecht, so kann Betatronics Services AG ohne weiteres vom Vertrag zurücktreten. Erfolgt der Rücktritt nach Lieferung, hat Betatronics Services AG einen Anspruch auf eine jährliche Mietzinsentschädigung von mindestens 13% des Kaufpreises und eine weitere jährliche Entschädigung von mindestens 20% für Abnutzung. Zudem hat Betatronics Services AG Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen für Transport, Installation, Schulung, Demontage, Verpackung, Rückfracht usw. Angebrochene Jahre der Gebrauchsdauer gelten dabei als ganze Jahre. Der Kunde schuldet diese Leistungen auch dann, wenn ihn kein Verschulden trifft.
Erfolgt der Rücktritt vor Lieferung, kann Betatronics Services AG den Kunden für die zwischenzeitlich eingetretene Wertminderung des Kaufgegenstandes und sämtliche Kosten und Aufwendungen der Rückabwicklung haftbar machen.
Die obigen Regelungen zum Rücktritt vor oder nach Lieferung gelten auch, wenn es zufolge anderen vertragswidrigen Verhaltens des Kunden zu einer Vertragsauflösung kommt. Auch wenn Betatronics Services AG aus anderen Gründen als Zahlungsverzug des Kunden oder vertragswidrigen Verhaltens des Kunden vom Vertrag zurücktritt, kann der Kunde keinen Schadenersatz beanspruchen. Die allfällige Rückerstattung von geleisteten Anzahlungen auf den Kaufpreis erfolgt ohne Zinsvergütung und ohne Belastung von Betatronics Services AG mit Kursdifferenzen.
Behördliche Einsprachen gegen den Einbau einer Anlage berechtigen den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Entsprechende Bewilligungen hat er rechtzeitig und vor Vertragsabschluss einzuholen.

15. Schlussbestimmungen
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen vertraglichen Bedingungen gültig.

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Betatronics Services AG im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand unterstehen dem schweizerischen Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf von 1980 (Wiener Kaufrecht). Gerichtsstand ist Dietikon. Betatronics Services AG hat aber das Recht, den Kunden an dessen Sitz oder vor jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.

Dietikon, 1. April 2021


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